* Die ämtlichen Gebühren für die Prüforganisationen werden von diesen zusätzlich erhoben und können in der Fahrschule eingesehen werden.
** Aufstiegsmöglichkeiten:
von A1 auf A2: Bei mindesten zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse sind weder Sonderfahrten noch Theorieprüfung erforderlich.
von A2 auf A: Bei mindesten 2 jährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse sind weder Sonderfahrten noch Theorieprüfung erforderlich.
von A1 auf A: ist nicht möglich.
Bei weniger als 2 jährigem Vorbesitz der niedrigen Klasse, oder bei einer Erweiterung von A1 auf A sind 6 Sonderfahrten und die Theorieprüfung erforderlich. Alle Preise wie bei Ersterteilung. Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt.