Mit der Klasse E dürfen Anhänger über 750 kg in Verbindung mit den Klassen B, C, C1, D und D1 gefahren werden. Das Mindestalter entspricht dem des jeweiligen Zugfahrzeugs. Eine zusätzliche Fahrprüfung mit Anhänger ist erforderlich, ebenso der Vorbesitz der jeweiligen Fahrzeugklasse.