Klasse AM

Klasse AM

Mit der Klasse AM dürfen zwei-, drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 50 cm³ und 45 km/h gefahren werden – bereits ab 16 Jahren!

Diese Klasse fasst die früheren Klassen M und S zusammen und ist ideal für junge Fahrer:innen, die unabhängig mobil sein möchten.

Klasse A1

Klasse A1

Mit der Klasse A1 dürfen Leichtkrafträder bis 11 kW gefahren werden. Die Klasse AM ist automatisch enthalten, sodass auch Roller und leichte Quads gefahren werden dürfen.

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Klasse A2

Klasse A2

Mit der Klasse A2 dürfen Krafträder bis 35 kW gefahren werden. Wer bereits seit zwei Jahren die Klasse A1 besitzt, muss nur eine praktische Prüfung ablegen – die theoretische entfällt.

Zudem sind die Klassen AM und A1 automatisch enthalten.

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Klasse A

Klasse A

Die Klasse A erlaubt das Fahren von Krafträdern ohne Leistungsbegrenzung sowie dreirädrigen Krafträdern über 15 kW. Der Direkteinstieg ist ab 24 Jahren möglich, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 reicht eine praktische Prüfung. Zudem sind die Klassen AM, A1 und A2 automatisch enthalten.

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Klasse B

Klasse B

Mit der Klasse B dürfen Pkw mit bis zu 9 Sitzplätzen sowie kleine Lkw bis 3,5 t gefahren werden. Anhänger bis 750 kg sind immer erlaubt. Der Führerschein kann ab 18 Jahren oder im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren erworben werden. Die Klassen AM und L sind automatisch enthalten.

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Klasse C1

Klasse C1

Mit der Klasse C1 dürfen Lkw bis 7,5 t gefahren werden. Ein Anhänger bis 750 kg ist ebenfalls erlaubt.

Der Führerschein kann ab 18 Jahren erworben werden, erfordert jedoch den Vorbesitz der Klasse B.

Klasse C

Klasse C

Mit der Klasse C dürfen schwere Lkw über 3,5 t ohne Gewichtsbeschränkung gefahren werden. Gewerbliche Transporte sind vor dem 21. Geburtstag auf max. 7,5 t begrenzt. Der Führerschein erfordert den Vorbesitz der Klasse B und schließt automatisch die Klasse C1 ein.

Klasse D1

Klasse D1

Mit der Klasse D1 dürfen Busse mit 9 bis 16 Fahrgastplätzen gefahren werden.

Der Erwerb ist ab 21 Jahren möglich, für bestimmte Berufsgruppen bereits ab 18 Jahren. Der Führerschein erfordert den Vorbesitz der Klasse B.

Klasse D

Klasse D

Mit der Klasse D dürfen Busse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen gefahren werden. Der Erwerb ist ab 21 Jahren möglich, für bestimmte Berufsgruppen bereits ab 18 Jahren.
Der Führerschein erfordert den Vorbesitz der Klasse B und schließt automatisch die Klasse D1 ein.

Klasse E

Klasse E

Mit der Klasse E dürfen Anhänger über 750 kg in Verbindung mit den Klassen B, C, C1, D und D1 gefahren werden. Das Mindestalter entspricht dem des jeweiligen Zugfahrzeugs. Eine zusätzliche Fahrprüfung mit Anhänger ist erforderlich, ebenso der Vorbesitz der jeweiligen Fahrzeugklasse.

Klasse L

Klasse L

Mit der Klasse L dürfen Zugmaschinen bis 40 km/h sowie Arbeitsmaschinen bis 25 km/h gefahren werden. Diese Klasse ist ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke vorgesehen und erlaubt auch das Fahren von Anhängern bis max. 25 km/h. Das Mindestalter für den Erwerb ist 16 Jahre.

Klasse T

Klasse T

Mit der Klasse T dürfen Zugmaschinen bis 60 km/h und Arbeitsmaschinen bis 40 km/h gefahren werden. Diese Klasse ist ausschließlich für land- oder forst-wirtschaftliche Zwecke vorgesehen und erlaubt auch das Fahren von Anhängern. Bis zum 18. Geburtstag dürfen Fahrzeuge jedoch nur bis 40 km/h gefahren werden. Die Klasse AM und L sind automatisch enthalten.

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